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AKTUELLES:
Die 12. Bayer. Infektionsschutz- maßnahmenverordnung trat am 08.03.2021 in Kraft und wurde bis 18.04.2021 verlängert. Sie untersagt die Beherbergung zu touristischen Zwecken (Geschäftsreisen erlaubt). Für kulturelle Einrichtungen sowie die Außengastronomie gibt es eine inzidenzabhängige Öffnungsperspektive ab 12.04.2021. Außer-Haus-Lieferungen von Speisen sowie Takeaway erlaubt!