Gut essen und trinken im Tölzer Land! Lassen Sie sich nach Herzenlust verwöhnen mit bayerischen Schmankerl ...
AKTUELLES:
Die 11. Bayer. Infektionsschutz- maßnahmenverordnung trat am 16.12.2020 in Kraft und wurde am 08.01.2021 verlängert bis 31.01.2021. Sie untersagt den Betrieb von Freizeiteinrichtungen, Gastronomie (Außer-Haus-Lieferungen von Speisen sowie Take away erlaubt!) wie auch Übernachtungen aus touristischen Gründen (Geschäftsreisen erlaubt!).