Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber
Wie im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast veranlaßte und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag), der - wie alle Verträge - von beiden Seiten einzuhalten ist bzw. nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden kann. Nach Gesetz und Rechtsprechung beinhaltet der Gastaufnahmevertrag unter anderem folgende Regelungen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom Vermieter bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer/die Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls hat er dem Gast eine anderweitige Unterkunft zu beschaffen, oder Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn der Gast vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen sind die vom Vermieter ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung auf den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis anzurechnen.
Als ersparte Aufwendungen werden in der Regel in Ansatz gebracht:
- 40 % des Preises für Übernachtung/Vollpension
- 30 % des Preises für Übernachtung/Halbpension
- 20 % des Preises für Übernachtung/Frühstück
- 10 % des Preises für Übernachtung ohne Verpflegung bzw. Ferienwohnung/-haus.
5.a.) Der Vermieter wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b.) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers/ der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
7. Es gelten die Geschäftsbedingen im Hotelgewerbe, herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandter Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA).
Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (Krankheit usw.), die zur Annullierung führen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. Formulare erhalten Sie auf Wunsch von Ihrem Gastgeber oder Sie schließen eine Reiserücktrittskostenversichrung online ab.
Komplette Gastaufnahmebedingen der Gastgeber in Schlehdorf: